Steuerreform 2007

 

DIE GROSSE, GEPLANTE SPANISCHE STEUERREFORM
Die spanische Regierung plant die Umsetzung einer „großen Steuerreform“ zum 1. Januar 2007. Die politischen Gründe dieser Reform sind nicht das Interesse der folgenden Ausführungen, sondern die geplanten Änderungen, an denen sich dann der Steuerpflichtige erfreuen darf.
Aus den Erfahrungen der letzten „großen Steuerreform“ zum 1. Januar 2003 stehen die folgenden Zeilen unter dem Vorbehalt, dass sie politisch sicher bis weit in den Dezember 2006 hinein diskutiert werden. Wie dann letztendlich die politische Willensbildung in ein Gesetz einfließt, wissen wir somit heute noch nicht. Trotzdem sollten Sie über die Gedanken informiert sein, die nach derzeitigem Stand nachhaltig in der Diskussion stehen:
1. Aufgrund eines EUGH-Urteils ist die spanische Regierung im Zugzwang, die Ungleichbehandlung der Besteuerung von Gewinnen bei Immobilienveräußerungen zwischen Residenten und Nichtresidenten zu beheben. Bisher hat ein Resident den entstehenden Gewinn mit 15 % zu versteuern, der Nichtresident unterliegt einer Gewinnversteuerung von 35 %.
Es gilt als relativ sicher, dass ab dem 1. Januar 2007 der Residente und der Nichtresidente eine Gewinnversteuerung von 18 % vorzunehmen hat. Ob die derzeit bestehenden Re-Investitionsmöglichkeiten, die es bei Residenten gibt, auch auf die Nichtresidenten übertragen werden, wird diskutiert.
2. Die derzeit bestehenden sehr großzügigen Freibeträge für die Gewinne, die bei Immobilienverkäufen entstehen, welche vor dem Jahr 1994 erworben wurden, sollen ersatzlos gestrichen werden.
3. Die Vermögensgesellschaft (sociedades patrimoniales), die erst im Jahr 2003 eingeführt wurde, um die Ungleichbehandlung der Besteuerung zwischen „natürlichen und juristischen Personen“ abzuschaffen, soll ebenfalls ersatzlos gestrichen werden. Man rechtfertigt dies derzeit mit einer stufenweise geplanten Absenkung des Steuersatzes der Körperschaftssteuer bis auf ca. 25 %. Ob es hier Übergangsfristen oder eine Art „Bestandsschutz“ für bestehende Vermögensgesellschaften geben wird, werden wir sehr aufmerksam verfolgen.
4. Weiterhin sind im Bereich der Einkommens- und Körperschaftssteuer erhebliche Erleichterungen und auch Senkungen der Steuersätze geplant, um im europäischen Vergleich entsprechend attraktiver zu werden. Über die Details, die im Wesentlichen bei den Gewinnermittlungsvorschriften zu finden sind, werden wir sie ebenfalls informiert halten.
5. Wesentlich dürfte weiterhin die Aussage der Politik sein, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Die Reform wird ebenfalls intensiv dazu genutzt, den Informationsaustausch deutlich zu verbessern

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