Abenteuer – mieten in Spanien

 

Wer in Spanien eine Wohnung oder ein Haus mietet muss sich, von aus Deutschland gewohnten Ansprüchen des Mieters verabschieden.

Das spanische Mietrecht hat wohl einen sehr guten Kündigungsschutz, mit allem Anderen liegt es aber im Argen.

Für die Anmietung werden in der Regel ein bis zwei Monatsmieten Kaution verlangt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet dieses Geld sicher und verzinst anzulegen. In seltenen Fällen erfolgt nach Ablauf eines Mietvertrages eine Rückzahlung. Deshalb ist es in Spanien allgemeine  Übung eine Kaution abzuwohnen.

Bei Mängeln am Mietobjekt ist, wie in Deutschland, der Vermieter verpflichtet diese zu beheben. Allerdings darf der Mieter die Miete nicht mindern. Behebt der Vermieter einen Mangel nicht bleibt dem Mieter nur der Weg zum Gericht. Lang und teuer. Das wissen die Vermieter und  schalten oftmals auf Stur.

Wer dann trotzdem die Miete kürzt oder die Zahlung zurückhält riskiert eine Räumungsklage, die auch anders als in Deutschland innerhalb weniger Wochen entschieden  und vollzogen wird. Hat der Vermieter dann mit amtlicher Hilfe das Schloss  getauscht kann der Mieter sein Eigentum nicht mehr ohne Zustimmung des Vermieters aus dem Mietobjekt holen. Auch hier ist oft der Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang vorprogrammiert.

Die Mietverträge sind natürlich in Spanisch. Sie enthalten zum Teil Klausen die zu überraschenden Zusatzzahlungen führen, zum Beispiel Steuern  oder bei  baulichen Maßnahmen am Gebäude  zu Mieterhöhungen.

Der Verbraucherschutz Spanien empfiehlt jedem Mieter sich vor Vertragsabschluss anwaltlich beraten zu lassen. Die Kosten für die Prüfung eines Vertrages einschließlich einer Beratung dürften in der Regel 200 Euro nicht übersteigen.

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