Autoverkauf in Spanien- Betrugswarnung

 

Es trifft meist Immigranten, auch Deutsche die ein spanisch zugelassenes Auto privat verkaufen. Der Käufer bezahlt und erhält die zum Fahrzeug gehörigen Papiere.

Das Auto wir allerdings vorsätzlich nicht umgemeldet mit fatalen Folgen für den Verkäufer.

 Für den bei der Verkehrsbehörde Traffico registrierten Eigentümer bleibt die Pflicht zur Zahlung der KFZ Steuer bestehen. Auch künftige Strafmandate lasten auf dem eingetragenen Eigentümer.

Das kann mit Verzögerung von manchmal Jahren zu Pfändungen von Bankkonten und Eigentum führen.

Schlimmer, wurde die Autoversicherung abgemeldet und das KFZ in einen Unfall verwickelt haftet der bei der Verkehrsbehörde „Traffico“ registrierte Eigentümer. Für Deutsche eigentlich die Selbstverständlichkeit, eine Meldung der Versicherung an die Straßenverkehrs Behörde mit Folge einer Zwangsstillegung gibt es in Spanien nicht.

Sicher wird ein Verkauf nur dann wenn er über eine Gestoria ( Verwaltungs –und Steuerbüro) abgewickelt wird.

Informationen und Anfragen bitte an info@vsspanien.de

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