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Betrug in Spanien beim Verkauf von Immobilien und Ferienwohnrechten

 

Der Verbraucherschutz Spanien warnt eindringlich davor, auf Zeitungsannoncen, wie „Investor sucht…. (keine Makler) “ oder Angebote zum Ankauf von Ferienwohnrechten ungeprüft  zu reagieren.

Viele Immobilienbesitzer und Inhaber von Ferienwohnrechten wollen verkaufen und lassen sich mangels Interessenten schnell verleiten auf dubiose Angebote mit angeblichen Kaufinteressenten aus Dubai, Osteuropa etc. einzusteigen.

Manchmal treten die angeblichen Vermittler in Persona auf und verlangen zum erfolgreichen Verkauf eine notarielle Generalvollmacht oder der Kontakt findet per Telefon, Fax bzw. Email statt.

Haben die Eigentümer eine notarielle Verkaufsvollmacht oder gar Generalvollmacht erteilt verlieren sie ihre Immobilie zu einem Bruchteil des Wertes, bei den Ferienwohnrechten werden Anzahlungen für angebliche Steuern und Notarkosten verlangt. Das Geld ist dann verloren.

Grundsätzlich, nie Vollmachten oder gar Generalvollmachten erteilen und keine Vorauszahlungen leisten.

Wer Kontakt aufgenommen hat sollte sich die Adresse geben lassen und eine Festnetztelefonnummer. Telefonnummern die mit 6xx beginnen sind Handynummern und wenn Prepaid meist schwer nachzuverfolgen. Auch bei Festnetznummern / Fax  ist Vorsicht geboten, da diese über Voice Over IP – Anbieter geschaltet sein könnten.

Bei Firmenbriefbögen sollte in jedem Fall eine Handelsregisterabfrage gemacht werden.

Bei persönlichem Kontakt, Ausweisdaten, Kfz Kennzeichen, Personenmerkmale, etc. notieren.

Geschädigte scheuen oft die Behörden einzuschalten weil ihnen das in Spanien zu kompliziert und teuer erscheint.

Grundsätzlich gilt, eine Straftat die unter Deutschen im Ausland stattgefunden hat kann in Deutschland angezeigt werden. Sind sie sich nicht sicher ob der Verursacher Deutscher ist kann die Anzeige auch in Spanien gestellt werden. Bei beiden Varianten benötigen Geschädigte keinen Anwalt.

Informationen:  info@vsspanien.de

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