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Spaniens Arbeitsmarktreform 2012 – Fernab jeder Realität

 

Vizeministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría verkündete am  10. Februar die neue Arbeitsmarktreform der spanischen Regierung.

Kern dieser Reform ist eine drastische Absenkung der Abfindungen für Arbeitnehmer bei Kündigung. Der Gedanke, Arbeitgeber könnten sich leichter mit Einstellungen tun , wenn Kündigungen durch Abfindungen nicht mehr so teuer würden.

In der Tat hatte bis zu dieser Reform per Dekret ein Arbeitnehmer nach Kündigung einen Anspruch auf Abfindung (indemnizacion) von 45 Arbeitstagen pro geleistetem Arbeitsjahr. Jetzt sind es nur noch 33 Arbeitstage.

Bei Kündigungen aufgrund schlechter wirtschaftlicher Situation eines Unternehmens konnte die Abfindung ohnehin schon auf 20 Tage  reduziert werden.

Die Reform läuft aber schon deshalb weitgehend ins Leere, weil  in Spanien kaum ein Vertrag unbefristet geschlossen wird. Dann gilt, bei auslaufen befristeter Verträge steht dem Arbeitnehmer in der Regel der sogenannte Finiquito zu, eine Sonderzahlung von 8 Arbeitstagen.

Sinnvoll wäre es also gewesen, das Thema befristeter Verträge und die Übung der Kettenverträge neu zu regeln. Bereits 2006 standen 34% der Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen mit sogenannten Kettenverträgen.

Der Europäische Gerichtshof beschloss, aktuell,  aufgrund einer Klage „Befristete Verträge – auch mehrere hintereinander – sind rechtens“.

Ein Urteil, das Spanische Firmen in ihrer Praxis nur mit Zeitverträgen einzustellen noch bekräftigen dürfte.

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