Ersparnis der Grunderwerbsteuer

 

Voraussetzungen der Ersparnis der Grunderwerbsteuer bei dem Kauf von Immobiliengesellschaften gemäss der aktuellen Gesetzlage seit 1.01.2007 von Christian Gerboth

Wenn Sie Anteile einer Gesellschaft, die eine Immobilie besitzt, erwerben möchten, wird es Sie interessieren, welche Steuern Sie zahlen müssen und in welchen Fällen Sie von der Steuer befreit sind. Wenn Sie einen mehrheitlichen Anteil erwerben und ist der Aktivanteil an der Gesellschaft mehr als 50% an der Immobilie, müssen bei dieser Übertragung 7 % gezahlt werden, da für den Gesetzgeber in Wirklichkeit die Immobilien und nicht die Anteile übertragen werden. Bei einer Übertragung von weniger oder gleich 50 % entfallen die 7 % Übertragunssteuer jedoch komplett. Es gibt aber Fälle bei denen, obwohl ein nicht mehrheitlicher Anteil einer Gesellschaft mit Immobilien, erworben wird, die Übertragung an die 7% Übertragungssteuer (ITP) gebunden ist. Deshalb ist es wichtig, zum Zeitpunkt des Erwerbes der Gesellschaftsanteile nicht nur den Prozentsatz der zu übertragenenen Anteile zu beachten, sondern es ist auch notwendig zu bedenken, wer diese verkauft. Genauer gesagt, es ist grundlegend zu prüfen, wie lange der Verkäufer Inhaber der Anteile war, die er übertragen möchte und ausserdem ist es notwendig zu analysieren, wie er die Anteile erworben hat. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile muss voll zu 7% versteuert werden, wenn der Anteilsverkäufer die genannten Gesellschaftsanteile weniger als 3 Jahre seit Einbringung der Immobilie hält ( vor 2007 war dies ein Jahr). Um komplett sicher zu sein, dass keine der beiden Bedingungen, die wir vorher genannt haben, erfüllt werden, sollte das Eigentum der Anteile des Verkäufers sowie das Datum und ob es sich um eine Gründungs- oder Kapitalerhöhungsurkunde handelt, überprüft werden. Aufgrund der neuen Gesetzeslage seit 1.01.2007 sollte sowieso ein Experte die steuerliche Situation des Verkäufers und des Käufers begutachten und notwendige Schritte zur Steuerersparnis vorschlagen.

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