KFZ-ZULASSUNG UND ABMELDUNG BEIM DEUTSCHEN KONSULAT Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip (zum ‚empadronamiento’ und ‚permiso de residencia’ vgl. Merkblatt EU-Aufenthalt). Aus der Wohnsitznahme leitet sich wiederum ab, dass Ihr Fahrzeug innerhalb des darauf folgenden Monats in Spanien zugelassen werden muss. Für alle Deutschen, die sich immer wieder nur vorübergehend...