Wer haftet wann?

 

Wer haftet wann? Die außervertragliche Haftung in Spanien von Christian Gerboth

Es kommt heutzutage sehr häufig vor, dass der eigene Wagen von anderen Personen gefahren wird. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Trotzdem ist eine eventuelle Haftung des Eigentümers nicht auszuschlieβen. Dies bedeutet, dass der Eigentümer eines Fahrzeuges für die vom Fahrer verursachten Schäden einstehen muss. Dabei handelt es sich jedoch um eine subsidiäre (ersatzweise) Haftung, da der Eigentümer nur dann haftet, wenn der Fahrzeugführer entweder insolvent, nicht auffindbar oder minderjährig ist. Verursacht eine Person mit dem geliehenen PKW eines Freundes einen schweren Unfall, wird die Autoversicherung die Reparaturkosten nur mit Einschränkungen übernehmen, da der Fahrer nicht versichert ist. Wenn der Fahrzeugführer weder Geld noch Güter besitzt, muss der Eigentümer die Haftung übernehmen, und die Kosten der verursachten Schäden bezahlen. Diese wird „Haftung wegen verursachten Risikos“ genannt. Bei obigem Beispiel wäre die Haftung des Eigentümers wiederum auszuschlieβen, wenn er beweisen könnte, dass der Wagen gestohlen worden ist. Wenn man für die Handlungen und Unterlassungen von anderen Personen einstehen muss, wird von einer „objektiven Haftung ohne Schuld“ gesprochen. Die Haftung ist dann objektiv statt subjektiv und nicht schuldbezogen. Man hat die Schäden zwar nicht selbst verursacht, muss aber trotzdem für die Reparaturkosten einstehen. Diese objektive Haftung wird im Artikel 1.903 des spanischen Código Civil vorgeschrieben. Es sind in diesem Artikel die früher wichtigsten Fälle vorgesehen, aber im Laufe der Zeit konnten auch andere, wie die Haftung des Autoeigentümers, unter diese Vorschrift subsumiert werden. An erster Stelle haften die Eltern für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Kinder. Dann haften die Betreuer für die Schäden, welche von den unter ihrer Vormundschaft befindlichen Minderjährigen oder Betreuten verursacht wurden. Der Arbeitgeber ist ebenfalls für die Handlungen und Unterlassungen seiner Angestellten haftbar, wenn die Schäden innerhalb der Arbeitszeiten verursacht wurden. Letztlich werden die Schullehrer genannt. Diese stehen für die Schäden ein, die ihre Schüler während der Schulzeit verursachen. Es ist aber trotzdem zu berücksichtigen, dass die Haftung ausgeschlossen werden kann. Der Artikel 1.903 CC weist darauf hin, dass diese objektive Haftung endet, wenn die oben angeführten Personen beweisen können, dass sie die „Sorgfalt eines gewissenhaften Familienvaters“ angewandt haben. Dies wird sich dann im Prozess zeigen müssen, was keine einfache Angelegenheit ist. Es ist daher immer ratsam, seinen PKW nur zuverlässigen und erfahrenen Fahrern auszuleihen.

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