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Der neue Spanische Arbeitsmarkt – Generalstreik in Sicht

 

Am Sonntag dem 19. Januar zeigten einige hunderttausend ihren Unmut auf landesweiten Demos. Ein kommender Generalstreik wird von den Gewerkschaften nicht mehr ausgeschlossen und von dem spanischen  Premier Rajoy befürchtet.

Der soziale Frieden in Spanien steht auf dem Spiel. Und darum geht es; gut 23 Prozent der Spanier haben keine Arbeit. Fast jeder zweite Jugendliche in Spanien unter 25 Jahren ist arbeitslos.

Just in dieser Situation bricht der Premier sein Wahlversprechen aus 2011 Entlassungen nicht zu verbilligen.  Er beschließt, der Arbeitgeber muss nicht mehr wie bisher Verluste machen um seinem Arbeitnehmer das Gehalt zu kürzen, ihn an eine andere Stelle zu versetzen oder ihn zu entlassen.

Es reicht, wenn der Arbeitgeber sinkende Gewinne hat, mindestens neun Monate in Folge. Im laufenden Jahr, schätzt die Regierung, wird die spanische Volkswirtschaft um 1,5 Prozent schrumpfen. Also ein gutes Jahr für Entlassungen, selbst wenn Betriebe schwarze Zahlen schreiben, aber die Gewinne schrumpfen.

Wenn sich ein Arbeitnehmer bei Gericht gegen seine Entlassung wehrte, war der Arbeitgeber bisher verpflichtet, ihm bis zur richterlichen Entscheidung sein Gehalt weiterzuzahlen. Das muss er nun  nicht mehr.

Um sich einen Rechtsstreit zu ersparen, zahlten die Unternehmer im Falle einer Entlassung bisher meist eine Abfindung in Höhe von 45 Tagesgehältern für jedes Beschäftigungsjahr. Ab sofort werden sie im Normalfall nur noch 20 Tagesgehälter pro Arbeitsjahr zahlen müssen.

Fazit, Entlassungen werden in Spanien einfacher und billiger. Dazu kommt dass die Arbeitgeber, wenn sie nicht mehr als 50 Beschäftigt haben die Probezeit für Neuangestellte von sechs auf zwölf Monate ausdehnen dürfen.

Die Gewerkschaften befürchten, dass Neueingestellte nicht länger als ein Jahr beschäftigt werden um Abfindungszahlungen zu ersparen und dann einfach jemanden Neuen einstellen. Natürlich mit Probezeit.

Nur am Rande sei vermerkt, dass Spanien Weltmeister in sogenannten Kettenverträgen ist, mit denen ohnehin schon umfangreiche Abfindungszahlungen vermieden wurden.

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