Deutsche Rentner in Spanien – das spanische Finanzamt kassiert

 

Viele deutsche Rentner mit Daueraufenthalt in Spanien lassen sich die Rentenbezüge auf ein spanisches Konto überweisen. Versteuerung dieser Bezüge in Spanien meist Fehlanzeige.

Wer sein Einkommen aus Rente beim spanischen  Finanzamt nicht deklariert, dem drohen bis zu 100 Prozent Strafzuschläge auf eine anfallende Steuerschuld.

Das Finanzministerium räumt im Januar 2015, befristet auf 6 Monate, den Betroffenen eine Nacherklärungsfrist ein. Strafzuschläge entfallen.

Betroffen sind alle in Spanien als Resident gemeldeten Personen und auch die Personen die die Steueransässigkeit Spanien durch Aufenthaltsdauer und Lebensmittelpunkt dokumentieren.

Befreit von der Steuerpflicht sind nur die, deren Rente weniger als 11.200 Euro pro Jahr beträgt und wenn sie keine anderen Einkünfte haben, sowie ehemalige Beamte, deren Pensionen der deutsche Staat automatisch versteuert.

Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass bei Neurentnern künftig fünf Prozent der Rente in Form einer Quellensteuer einbehalten und dann in Spanien angerechnet werden, falls man dort sein Einkommen versteuert.

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