Goldgrube oder Millionengrab

 
Goldgrube oder Millionengrab Sicherung von Investitionen in Spanien von Matthias Jahnel
Spanien ist und bleibt eines der beliebtesten Investitionsländer der Deutschen. Auch der derzeitige Boom in Dubai noch die verlockenden Angebote aus dem Osten Europas können hieran nichts ändern. Viele Käufer greifen in der letzen Zeit auf die Möglichkeit des Kaufes einer im Bau oder in der Planung befindlichen Immobilie zurück. Neben der Möglichkeit, das zukünftige Heim individuell gestalten zu können, ist natürlich auch der erhebliche Preisvorteil ein Grund dafür, dass Neu- und Umbauten direkt vom Reisbrett aus gekauft werden. Natürlich ist nicht alles Gold, was auf dem Papier glänzt und so manch hochtrabender Plan kam mit erheblichen Verlusten für die Häuslebauer zu Fall. Die Liste der Punkte für ein Scheitern ist lang. Neben immer wieder auftretenden betrügerischen Angeboten, besteht auch bei alt eingesessene Unternehmen die Gefahr des Konkurses. Der Bau scheitert und üppige Anzahlungen verschinden im Nichts oder werden durch die nachfolgenden Prozesskosten aufgezehrt. Schon früh hat der spanische Gesetzgeber diese Gefahr erkannt und Regelungen geschaffen, Investoren besser zu schützen. Bereits seit dem Jahre 1968 müssen Bauträger in Spanien die Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf zukünftige Bauprojekte – im Falle des Scheiterns, gleich aus welchem Grund – durch eine Versicherung absichern. Diese Pflichtversicherung deckt, neben der vollen Rückzahlung der Vorschüsse, ebenso den obligatorisch zu zahlenden Zinssatz von 6% pro Jahr ab. Die Versicherung kann durch Stellung einer Bankbürgschaft bei einer spanischen Grossbank ersetzt werden. Zusätzlich sind alle Kostenvorschüsse auf ein separates und zweckgebundenes Konto des Bauträgers einzuzahlen. Die Kontoführende Bank darf ein solches Konto nur eröffnen, wenn die Pflichtversicherung oder der Aval (Wechselbürgschaft) durch den Bauträger nachgewiesen wurde. Werden diese Regeln nicht eingehalten, drohen strafrechtliche Sanktionen. Neben der Pflichtversicherung wird der beratende Anwalt ebenso auf weitere Absicherungsmöglichkeiten, wie Forderungsabtretungen, Hypotheken, Sicherungsübereignungen etc. hinweisen, die jedoch von Fall zu Fall entschieden werden sollten. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es eine Standartabsicherung nicht gibt. Wird der Bau auftragsgemäß nach dem ausgearbeiteten Projekt und Bauvertrag abgewickelt, ist besonderes Augenmerk auf eventuell auftretende Mängel des Gewerkes zu richten. Hier greift die spanische Baugesetzgebung mit ihren Mindesthaftungszeiten den Investoren unter die Arme. Alle am Bau Beteiligten haften bis zu zehn Jahren für Mängel, die die Statik des Gebäudes betreffen. Eine dreijährige Haftung besteht für Mängel bezüglich der Bewohnbarkeit und zwölf Monate haftet das bauausführende Unternehmen für Fertigstellungsmängel. Die drei- und zehnjährige Haftung ist wiederum durch eine Pflichtversicherung abzudecken, die den Bauherren und alle nachfolgende Erwerber der Immobilie in ihren Schutz einbezieht. Bei Neubauten sind diese Versicherungen obligatorisch. Ohne Ihr vorliegen wird der Neubau nicht in das Grundbuch eingetragen. Ausnahmen zu diesen Regelungen gibt es jedoch bei Aus- und Umbauten, einer nicht selten gewählten Investitionsform in Spanien. Hier greifen die meisten gesetzlichen Sicherungsmöglichkeiten nicht. Es ist daher dringen anzuraten, einen Rechtsberater zu beauftragen, damit dieser hier die notwendigen Sicherheiten schaffen kann.
 

Geben sie einen Kommentar ab

© 2010 Verbraucherschutz Spanien und Autoren. Nachdruck auch auszugsweise verboten. AGB http://www.vsspanien.de/bedingungen.htm