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Richtlinie für freie Arzt- und Krankenhauswahl in EU geplant

 

Über die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesicherte Residenten in Spanien können sich vielleicht bald ihren Arzt selbst aussuchen und müssen dann nicht in Vorkasse treten.

Das Europaparlament diskutiert derzeit laut einem Bericht des „Deutschen Ärzteblatts“ eine neue Richtlinie, die den Europäern das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl einräumt.

Zwar kann sich grundsätzlich jeder EU-Bürger mit der Europäischen Gesundheitskarte in jedem EU-Mitgliedstaat behandeln lassen, doch nicht überall besteht die Wahlfreiheit, sich überall behandeln zu lassen.

Mit der neuen Richtlinie soll auch der generelle Anspruch auf eine Gesundheitsbehandlung in anderen EU-Staaten gesetzlich verankert werden. Dies schließt auch die bereits gängige Praxis ein, wonach Krankheitskosten nach den Sätzen erstattet werden, die im Heimatland für die jeweilige Behandlung gelten. Das bedeutet aber auch: Krankenkassen können Behandlungen ablehnen, wenn diese im eigenen Land nicht zum Leistungskatalog gehören. Allerdings ist dies bereits jetzt oft der Fall, weshalb Patienten oft langwierige Behördengänge und anschließend sogar manchmal Gerichtsprozesse in Kauf nehmen müssen.

Laut „Deutsches Ärzteblatt“ würde eine entsprechende Richtlinie für deutsche Bürger immerhin mehr Rechtssicherheit bedeuten, da die Kassen künftig auch Folgekosten von Behandlungen im Ausland übernehmen müssten. Ziel des EU-Parlaments ist es zudem, dafür zu sorgen, dass Patienten im Ausland nicht mehr in Vorkasse treten müssen, sondern dass der Kostenträger direkt mit den Krankenhäusern abrechnet.

Quelle: BDAE-Newsletter http://www.bdae.com/de/downloads/Leben_und%20Arbeiten_im_Ausland_Februar_2011.pdf

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