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Ferienimmobile in Spanien und das deutsche Finanzamt – das kann teuer werden

 

Deutsche Eigentümer einer Immobilie in Spanien werden in bestimmten Fällen vom deutschen Finanzamt zur Kasse gebeten.  Am 01.Januar 2015 ist der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Länder in Gang gesetzt worden.

Das bedeutet für Eigentümer, die eine Immobilie über eine in Spanien gegründete Gesellschaft erworben haben und für die eigene Nutzung keine ortsübliche Miete an diese Gesellschaft entrichten oder entrichtet haben die Finanzbehörden eine sogenannte verdeckten Gewinnausschüttung feststellen.

Die Folge, nachzuzahlende Einkommensteuer, Zinsen und Strafgelder. Je nach Wert der Immobilie können das 100.000 Euro +++ sein.

Grundlage für die Finanzbehörde ist das Urteil vom 12. Juni 2013 des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH) der zur Eigennutzung einer Immobilie in Spanien, für die keine Miete entrichtet wurde, entschieden hat.

Die deutschen Steuerbehörden erhalten seit dem 01. 01.2015 von den spanischen Finanzämtern alle Körperschaftsteuererklärungen von Gesellschaften zugesandt, in denen deutsche Steuerbürger als Gesellschafter ausgewiesen sind. Daraus ist dann leicht ersichtlich ob der Steuerpflichtige Mieteinnahmen deklariert hat.

 

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