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Pfingsten – Spanienurlaub – Reisehinweise

 

Der Verbraucherschutz Spanien bittet Urlauber die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Spanien zu beachten. Wer im Transit durch Frankreich fährt auch die Hinweise für dieses Land.

Für den Fall einer Erkrankung wird empfohlen Verständigungshilfen  für den Arzt -oder Apothekenbesuch mit sich zu führen. Die Verständigungshilfen erhalten Sie kostenlos unter http://www.vsspanien.de/_gesundheit/gesundheit.htm

Auszug aus den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, Stand Pfingsten 2012:

Spanien

Allgemeine Reiseinformationen

Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen.

Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist jedoch Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht (siehe Sicherheitshinweise).

Da Flugreisen nach Deutschland nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:

·         dass Reisende, soweit Sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen,

·         oder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.

Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.

Frankreich

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen im Land / Straßenverkehr / Kriminalität

Es wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.

Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Rhône-Alpes, Auvergne, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen.

In allen touristischen Hochburgen Frankreichs sind verstärkt Übergriffe auf ausländische Besucher festzustellen, die zum Ziel haben, ihre Wertgegenstände zu stehlen. Es wird dringend angeraten, besonders vorsichtig zu sein, keine überflüssigen Wertgegenstände mitzuführen und für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und Listen wichtiger Telefonnummern jederzeit zugänglich aufzubewahren.

Ab 1. Juli 2012 sind ausnahmslos alle Autofahrer in Frankreich – und somit auch Touristen – verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen. Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keinen unbenutzten Tester vorweisen können, müssen ein Bußgeld entrichten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ADAC

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Startseite_node.html

 

 

 

 

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