Bußgelder auf Europas Straßen

 

Jeder Vierte kennt die Verkehrsregeln im Ausland nicht; nur sechs von zehn Urlaubern wissen vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln im Urlaubsland Bescheid, und 18 Prozent machen sich vor Ort mit ihnen vertraut.

Doch immerhin 23 Prozent interessieren sich gar nicht für die Regelungen im Urlaubsland. Vor allem für Park- und Geschwindigkeitsverstöße wurde bereits jeder Sechste im Ausland belangt. Informationsmuffel sind vor allem jüngere Autofahrer zwischen 18 und 39 Jahren.

Tempoverstöße sind vor allem in Schweden und Norwegen teuer: Schon 20 km/h zu viel kosten dort ein Bußgeld von 270 beziehungsweise 465 Euro. Alkoholfahrten werden in Dänemark (0,5 Promillegrenze) mit mindestens einem Nettomonatsverdienst geahndet, in Großbritannien (0,8 Promille) kann ein Bußgeld bis zu knapp 6.000 Euro verhängt werden. Die Alkoholkonsum-Grenze in Spanien liegt bei Promille. Wer die Spanne von 0,5 – 1,2 Promille überschreitet, riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von 301 bis zu 600 Euro. Ab 1,2 Promille ist eine Geldstrafe von 360 – 72.000 Euro möglich. Unter Umständen kommt es vor, dass eine Haftstrafe oder eine bis zu 90-tägige gemeinnützige Arbeit erlassen wird. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Da seit dem vergangenen Jahr das EU-weite Vollstreckungsabkommen gilt, können Autofahrer auch in ihrem Heimatland für Bußgelder im Ausland belangt werden. Jene, die sich über Verkehrsregeln im Ausland informieren, wissen insbesondere über Geschwindigkeitsbeschränkungen (93 Prozent), Tagfahrlicht-Regelungen (66 Prozent) und verpflichtende Sicherheitsausstattung (66 Prozent) Bescheid. Hingegen kennt nur jeder Vierte (24 Prozent) die Regelungen zum Telefonieren während der Fahrt und 38 Prozent der Befragten wissen über die unterschiedlichen Promillegrenzen am Steuer Bescheid: Während beispielsweise in Tschechien und Ungarn 0,0 Promille vorgeschrieben sind, liegt die Grenze in Irland oder Malta bei 0,8 Promille.

Quelle: BDAE-Newsletter

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