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Spanien – aktuelle Betrugswarnung – Geld überwiesen Leistung nicht erhalten

 

Der Verbraucherschutz Spanien warnt eindringlich vor Geschäften bei denen Vorkasse verlangt wird oder zur Absicherung von Zahlungen angebliche Trackingfirmen oder Treuhänder benannt werden.

In vorliegenden Fällen zu denen bereits Anzeige in Spanien erstattet wurde wurden Besitzer von Ferienwohnrechten mit verlockenden Kaufangeboten geködert und zu Geldüberweisungen veranlasst.

Auch beim Kauf von Waren, zum Beispiel Autos zu besonders günstigen Preisen, haben Käufer Geld überwiesen und verloren.

Die Betrüger bedienen sich spanischer Telefonnummern, die von Voice over IP Anbietern zu geringen Gebühren zu kaufen sind. Dort wird weder die Identität des Inhabers der Rufnummer geprüft, noch werden besondere Nachweise zu dessen Aufenthalt in Spanien verlangt. In Verbindung mit diesen Nummern und gefälschten Dokumenten wird dann betrogen.

Die neueste Masche sind Websites unter .com die professionell aufgemacht eine sichere Kaufabwicklung vortäuschen.

Ob die Betrugsmaschen aus Spanien gesteuert werden bleibt offen. Das System erlaubt den Betrügen ihre Opfer von überall dort wo ein Internetanschluss vorhanden ist zu kontaktieren.

Lediglich der Geldempfänger ist in Spanien und unterhält dort ein Bankkonto auf das überwiesen werden soll. In den bisher festgestellten Fällen handelt es sich meist um Osteuropäer die scheinbar als Geld Agenten fungieren und wahrscheinlich unter Einbehalt einer Provision das Geld dann weitertransferieren müssen.

Die Opfer werden meist in Deutschland gesucht. Die Betrüger gehen wohl davon aus, dass die Rechtsverfolgung der Geschädigten nach Spanien gar nicht oder selten stattfindet.

Wenn Sie Geschäfte mit Ihnen nicht bekannten Personen oder Firmen in Spanien machen sollten Sie auf keinen Fall in Vorkasse gehen. Im Zweifel überprüfen Sie die Angaben des Anbieters. Hierbei kann Ihnen VS behilflich sein – Anfragen info@vsspanien.de  –

Lassen Sie sich vor einer Überweisung einen Identitätsnachweis des Kontoinhabers, abgestempelt von der Empfängerbank und eine Wohnsitzbescheinigung zusenden. Zahlen Sie nie mit Western Union. Zahlen Sie nie an Kontoempfänger die nicht mit dem Geschäftspartner identisch sind, auch dann nicht wenn der Empfänger angeblich Treuhänder oder Notar sein soll.

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