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Spanische Regierung erschwert Zugang zu Arbeitslosenhilfe

 

Die nationale spanische Agentur für Arbeit hat am Freitag (24.08.2012) härtere Bedingungen für den Bezug der Arbeitslosenhilfe festgelegt.

So sollen Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld mehr beziehen zunächst 30 Tage lang intensive Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen müssen, bevor sie in den Genuss der Unterstützung gelangen. In Spanien gibt es weder Sozialhilfe, noch eine andere Art von Unterstützung. Die so genannte Ayuda (Red Übersetzung: Hilfe) beträgt 400 Euro, ganz egal wie viel der oder die Betroffene vorher verdient hat. Sie wurde bisher Arbeitslosen ausgezahlt, die nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hatten.

Der Kreis der Bezieher von Ayuda wird nun weiter eingeschränkt: In Zukunft bekommen Langzeitarbeitslose nur noch Unterstützung, wenn die Personen, die in ihrem Haushalt leben, jeweils nicht mehr als 481 Euro Einkünfte monatlich haben. Damit sind auch die eventuellen Einkünfte der Eltern gemeint, die zuvor bei der Zuteilung der Ayuda keine Rolle gespielt hatten. Nur die Personen, die eine Familie unterstützen müssen oder alleine leben und langzeitarbeitslos sind sollen zukünftig von den 400 Euro profitieren. Sie müssen aber außerdem mit einem Zertifikat nachweisen, dass die Gemeinde, in der sie wohnen, ihnen keine andere Unterstützung gewährt. Bis Juli 2012 waren in Spanien mehr als eine halbe Million Menschen auf die Hilfe angewiesen. 56% der Bezieher Unterstützung waren Männer. Ein Orientierung- und Weiterbildungsprogramm sollte helfen, die Chancen der Arbeitslosen zu verbessern, allerdings zeigte das Programm, an dem inzwischen mehr als 300.000 Menschen teilgenommen haben, bisher kaum Wirkung. 70% der Absolventen fanden auch nach dem Programm keine Arbeit, nur ein Prozent fand eine Arbeit mit einem unbefristeten Vertrag, 18% fanden eine Beschäftigung, die mehr als zwei Monate dauerte.

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